Ziele:
1.
BAFA Vor-Ort Berater:
BAFA-Anforderungen für die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers unterscheiden fünf Kategorien:
(Auszug aus Richtlinie, gültiger Stand 25.09.2009, Details sind unter www.bafa.de nachzulesen)
I.1. Ingenieure mit Fachkenntnissen aus Teilbereichen (Architekten ohne Innenarchitekten, Hochbauingenieure, Ingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung, Bauphysiker) benötigen mindestens 120 Unterrichtseinheiten (ohne zusätzliche Abschlussprüfung).
I.2. Ingenieure mit Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz benötigen insgesamt mindestens 60 Unterrichtseinheiten für die Bereiche Heizungstechnik, Erneuerbare Energien und Allgemeine Energiesparberatung (ohne zusätzliche Abschlussprüfung).
I.3. Ingenieure aus fremden Fachgebieten, d.h. alle unter I.1. nicht genannten Personen, mit einer mindestens dreijährigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit im Hochbau, in der Bauphysik oder der Technischen Gebäudeausrüstung innerhalb der letzten 10 Jahre benötigen mindestens 120 Unterrichtseinheiten (ohne zusätzliche Abschlussprüfung).
I.4. Ingenieure aus fremden Fachgebieten, d.h. alle unter I.1. nicht genannten Personen ohne berufliche Tätigkeit nach I.3., benötigen mindestens 200 Unterrichtseinheiten mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung. Dieser Gruppe gleichgestellt sind Physiker und solche Mitglieder der Architektenkammer, die nicht unter die unter I.1. genannte Personengruppe fallen.
I.5. Meister sowie Techniker der Fachrichtung Bauwesen (Hochbau) oder Haustechnik (bestehend aus allen 3 Teilbereichen Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik/Klimatechnik) benötigen mindestens 200 Unterrichtseinheiten mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung, die eine Vor-Ort-Beratung nach dieser Förderrichtlinie umfasst.
2. Energieausweisersteller für Wohngebäude
gemäß §21 der EnEV 2007
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