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BAFA-Zulassung als Weiterbildungsbetrieb zum Vor-Ort-Energieberater |
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(Energieberaterausbildung) |
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Eschborn) hat die Inhalte des zugehörigen Rahmenlehrplans geprüft und zertifiziert. Nach regelmäßigem Besuch der Schulung sowie erfolgreicher Abschlussprüfung mit Benotung, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das der BAFA im Rahmen der Beantragung auf Eintragung in die Energieberaterliste gemäß dem Programm "Energieberater-Vor-Ort" vorzulegen ist.
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Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern: |
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Die Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien erfolgt individuell je nach Inhalt und Umfang der Kurse. Rechtzeitig vor Beginn müssen bei den Kammern die gültigen Bedingungen durch den Teilnehmer erfragt werden. Wir stellen dazu selbstverständlich die notwendigen Lehr- und Terminpläne zur Verfügung und beantragen bei Bedarf auch die Anerkennung.
Hier finden Sie eine Liste der Architektenkammern mit Kontaktdaten und den derzeitigem Verfahren bzgl. der Fortbildungspunkte. |
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Fördermöglichkeiten - die Sie bei uns einreichen können |
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Bildungsprämie |
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Für Weiterbildungsinteressierte, die nicht mehr als 25.600 € (bzw. 51.200 € für gemeinsam Veranlagte) / Jahr zu versteuerndes Einkommen vorweisen können, bietet der Bund einen jährlichen Zuschuss über max. 500 € an. Informieren Sie sich hier: www.bildungspraemie.info |
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QualiScheck |
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Die RAT GmbH verwaltet die Vergabe der QualiSchecks für das Land Rheinland-Pfalz. Die DEN-Akademie ist durch diese Institution akkreditiert und darf die Schecks annehmen. Zielgruppe: 45 plus. Nähere Informatione zum Vergabeverfahren finden Sie unter www.qualischeck.rlp.de.
Achtung: Wir können diesen Scheck nur annehmen, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn Ihr Eigentanteil auf unser Konto eingegangen ist! |
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Bildungsscheck |
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Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Den Bildungsscheck können Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten . Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden.
Lesen Sie hier weiter:
www.bildungsscheck.nrw.de
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) |
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Qualifizierungsscheck |
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Beschäftigte von KMU-Unternehmen mit Hauptwohnsitz in Hessen die über keinen qualifizierten Abschluss im ausgeübten Beruf oder älter als 45 Jahre alt sind können bis zu 500 € Zuschuss zu ihrer Weiterbildung erhalten. Nähere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: www.qualifizierungsschecks.de |
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Weitere Fördermöglichkeiten |
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IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
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Fördermöglichkeiten in KMU-Unternehmen in Niedersachsen. Mehr Informationen unter www.iwin-niedersachsen.de |
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Agentur für Arbeit |
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KURSNET, das Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit, bietet einen Überblick und detaillierte Informationen zu Weiterbildungsangeboten. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Förderung klären Sie bitte direkt mit der BA. |
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